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Durchbruch auf dem Weg zu barrierefrei nutzbaren Webseiten in der Europäischen Union

In der Nacht vom 3. auf den 4. Mai einigten sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf die erste EU-weite Regelung für barrierefreie Webseiten und Applikationen öffentlicher Stellen – ein Durchbruch insbesondere für blinde und sehbeeinträchtigte Nutzer.

Zentrale Punkte übernommen

Seit dem Jahr 2012 wird über die Richtlinie verhandelt und seit Beginn der Verhandlungen haben die europäischen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen hart daran gearbeitet, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. Insbesondere die Inklusion von Applikationen, aber auch die Ausweitung der Richtlinie auf Intranet und Extranet Dienste sowie auf Dokumente die auf Internetseiten zum Herunterladen bereitstehen, stießen lange auf großen Widerstand von Seiten einiger Mitgliedsstaaten. Nun wurde die Richtlinie zur großen Freude aller Mitstreiter inklusive der Forderungen des BSVÖ angenommen. Konkret beinhaltet der Text folgende Punkte:

  • Webseiten und mobile Apps öffentlicher Stellen mit geringen Ausnahmen (etwa Liveübertragung)
  • Standards für barrierefreie Apps und Webseiten
  • die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Berichterstattung durch die Mitgliedsstaaten.

Nächste Schritte

Nach der Einigung muss der Text nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat formal genehmigt werden. Danach wird er im Rechtsjournal der EU veröffentlicht und tritt offiziell in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann 21 Monate Zeit um den Text in ihre nationalen Gesetzgebungen zu integrieren.
Quelle: Europäische Kommission (von BSVÖ)