Kürzlich präsentierten Behindertenanwalt Erwin Buchinger gemeinsam mit Maria Egger (FAB) und Angela Wegscheider (JKU Linz) eine neue Studie zu Geschützter Arbeit. Die Studie untersuchte aktuelle Reformen bzw. Reformvorhaben sowie Anwendungsmodelle von Geschützter Arbeit und Unterstützter Beschäftigung in Deutschland, Großbritannien (England), Niederlande und Schweden. Als Referenz diente die Leistung "Geschützte Arbeit" nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz.
FAB hatte die Studie in Auftrag gegeben. Mitfinanziert wurde sie durch die Behindertenanwaltschaft. Durchgeführt wurde die am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Johannes Kepler Universität Linz.
Ähnliche Ziele, aber andere Wege
Österreich, Deutschland, Großbritannien (England), Niederlande und Schweden verfolgen in der Arbeitsintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen ähnliche Ziele. Diese Ziele sind von der UN-Behindertenrechtskonvention, der EU-Beschäftigungsstrategie 2020 und den Forderungen nach Inklusion und Individualisierung beeinflusst.Trotz den Bemühungen scheint die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in den genannten Ländern annähernd gleich hoch zu sein. Die Arbeitslosigkeit ist rund doppelt so hoch als jene von Menschen ohne Beeinträchtigung (plus einer Dunkelziffer). Das Team stellte Unterschiede in den verfolgten Strategien und den tatsächlichen Ergebnissen fest.
Großbritannien und die Niederlande verfügen über grundsichernde soziale Leistungen und kaum besondere Schutzregelungen am Arbeitsmarkt (keine Beschäftigungsquoten, Kündigungsschutz, hohe Fluktuation von Arbeitsverhältnissen). In Deutschland, Schweden und Österreich sind hingegen die Sozialleistungen des konservativen bzw. sozialdemokratischen Typs ausdifferenzierter. Die Sozialleistungen verfügen über ein vergleichsweise hohes Leistungsniveau. Ist die Arbeitsintegration in Schweden insgesamt höher, so ist die soziale Sicherheit in Deutschland und Österreich häufig nicht flankiert von Wahlmöglichkeiten und bedürfnisorientierten Erwerbschancen.
Hauptergebnisse zu Reformen der Geschützten Arbeit
Aktuelle Reformen in den untersuchten Ländern
Der Staat Deutschland erlegte dem ausgedehnten Werkstatt-Sektor eine stärkere Verpflichtung zur Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auf. Das heißt: weg vom „Taschengeld“ ohne sozialversicherungsrechtlicher Absicherung hin zu sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Die "Werkstätten für behinderte Menschen" schaffen daher verstärkt Beschäftigungsformen in den „Zwischenräumen“ zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt. Diese liegen zwischen ausgelagerten Werkstattplätzen, wo NutzerInnen bei der Werkstatt beschäftigt bleiben und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
In Großbritannien brach mit der Schließung der staatlichen Remploy Factories seit 2012 der Geschützte Arbeitsmarkt ein, allerdings ohne für viele der gekündigten ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen Auffangprogramme zu entwickeln. Die Arbeitslosigkeit stieg. Auf Gemeindeebene existieren Anbieter für Geschützte Arbeit. Sie versuchen diese Lücke über verschiedenste, qualitativ unterschiedliche Programme zu schließen.
Die Niederlande haben haben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die höchsten Beschäftigungszahlen in der Geschützten Arbeit. Seit dem Jahr 2014 gibt es jedoch einen Aufnahmestopp. Derzeit wird in den Niederlanden verstärkt auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gesetzt. Der Staat übertrug die Kompetenz für Job Coaching den Gemeinden.
Schwedens Beschäftigungspolitik zeichnet sich durch Kontinuität aus. Es begegnet dem großen Zuwach an Arbeitssuchenden mit Beeinträchtigungen mit dem Ausbau der beiden staatlichen Programme Samhall (Geschützte Arbeit in eigenen Produktionsbetrieben) und SIUS (Unterstützte Beschäftigung).
Begleiterscheinungen
Die Ausschreibung von Leistungen der beruflichen Integration über ein Bietersystem führt zu zunehmender Konkurrenz unter Trägern. Das ist auch in Schweden und Österreich wahrzunehmen. Während Geschützte Arbeit in Schweden und Deutschland stabil finanziert ist, setzt die Sparpolitik in Großbritannien und den Niederlanden dem Leistungsvielfalt zu. Das führt zu einer Ökonomisierung der Leistungen und einem Abschöpfen der „Arbeitsmarkt-Fitteren“.
Die Veränderung des Leistungsspektrums verändert aber auch die Wahlfreiheit der Zielgruppe hin zu mehr Wahlfreiheit. Anbieter von Geschützter Arbeit verändern ihr Angebot. Es werden Angebote von Geschützter Arbeit in hauseigenen Werkstätten zunehmend mehr mit Arbeitsbegleitung und Geschützter Arbeit in Betrieben am ersten Arbeitsmarkt verbunden.
Schlussfolgerungen für Geschützte Arbeit und Unterstützte Beschäftigung in Oberösterreich
Es ist eine Abkehr vom "entweder Geschützte Arbeit oder am ersten Arbeitsmarkt unbegleitet sein"- Denken sinnvoll. Die Anzahl von "Maßnahmen in Zwischenräumen" wächst. Das führt zu mehr bedarfsgerechten Angeboten für Menschen, die als "erwerbsunfähig eingestuft" werden.
Geschützte Arbeit in Oberösterreich stellt gerade bei schlechter Arbeitsmarktlage eine nachhaltige, arbeitsmarktnahe und sicherheitsgebende Beschäftigungsform dar. Der Ausbau erprobter Angebote ist eine wertvolle Investition in den Erhalt der Partizipation, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.
Rechtliche Rahmenbedingungen sollen ineinander greifen und so Lücken oder Fallen zwischen unterschiedlichen Systemen und Maßnahmen vermieden werden. Dazu gehören beispielsweise ein Rückkehrrecht in Geschützte Arbeit nach einem Arbeitsversuch am ersten Arbeitsmarkt oder der Erhalt der Anspruchsberechtigung von Transferleistungen.
Die Möglichkeit der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker in der Maßnahme Geschützte Arbeit verankern: Spezifische Maßnahmen mit stärkerer Personenzentrierung und individueller Förderung können Geschützte Arbeit ergänzen und, sofern der Wunsch formuliert wird, ArbeitnehmerInnen mit Beeinträchtigungen auf ihren Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten.
(von KI-I)
(Quelle: Presseaussendung der Johannes Kepler Universität Linz, Ergebnisse der
Studie „In Arbeit kommen und bleiben: Geschützte Arbeit und Unterstützte Beschäftigung in vergleichender Perspektive“)