Vorab bemerkt: Leider scheint Barrierefreiheit bei Wahlen noch immer so viel Neuigkeitswert zu haben, dass darüber berichtet werden muss. Es ist also noch nicht Normalität. Gerade deswegen finden wir es aber wichtig über barrierefreie Wahlen und die Bemühungen Zuständiger zu berichten, damit alle Bürgerinnen und Bürger ganz normal teilnehmen können.
Grundgesetz sichert gleiche Wahlen
Das Grundgesetz sichert in Deutschland gleiche Wahlen für alle BürgerInnen ab 18 Jahren zu. Die Situation bezüglich Barrierefreiheit hat sich gebessert, sagte Nadine Gray vom "Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz".
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Dennoch gibt es sehr viele Wahllokale, die nicht barrierefrei sind. 3.843 Wahllokale sind laut einer Erhebung in Rheinland-Pfalz für gehbeeinträchtigte Personen barrierefrei, 870 nicht. Das sind 18,5 Prozent. "Vor allem auf dem Land fehlen oft entsprechende Gebäude, um auszuweichen", sagte Gray.
WählerInnen mit Behinderung können nach wie vor auch die Briefwahl nutzen oder in einem anderen Wahlraum im selben Wahlkreis abstimmen, meint der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Matthias Rösch. Für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es eine Schablone für den Stimmzettel.
Eine weitere Hürde ist für viele die Sprache. Daher hat das Sozialministerium ein Informationsheft zur Landtagswahl in Leichter Sprache herausgegeben.
Zum Informationsheft: Am 13. März 2016 wählen wir den Landtag in Rheinland-Pfalz
(von KI-I)
(Quellen: welt.de, www.wahlen.rlp.de, inklusion.rlp.de)