Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor sieben ratifiziert. Jetzt will die Politik die Rechte aus der Konvention in nationales Recht integrieren. Bis 2017 soll das Bundesteilhabegesetz wirklich kommen.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird nicht weniger als ein Systemwechsel angepeilt. Man will weg vom Fürsorgesystem, hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe am üblichen Leben.
"Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden." (gemeinsam-einfach-machen.de)
Von Juli 2014 bis April 2015 feilte eine Arbeitsgruppe am Gesetzesentwurf, der ein breites Spektrum abdecken soll. Bisher liegt jedoch kein Gesetzesentwurf vor. Dennoch soll erreicht werden, dass das Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
(Quellen: gemeinsam-einfach-machen.de, Bundesteilhabegesetz: Nichts über uns – ohne uns; bmas.de, Bundesteilhabegesetz; br.de, Langer Weg vom Menschenrecht zur Wirklichkeit)
(von KI-I)