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Seit 10 Jahren gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Seit heuer sind die letzten Übergangsregelungen für den öffentlichen Verkehr vorbei.
Ergänzend dazu wurde erwirkt, dass es Personen mit Führhunden erlaubt sein muss ein Taxi zu nehmen. Trotz sicherlich vieler positiver Beispiele inzwischen wurde dem Präsidenten des Sehbehinderten- und Blindenverbands kürzlich trotzdem die Autotür vor der Nase zugemacht. Zurück blieb ein aufgebrachter Markus Wolf.
Zur Erinnerung: Das Sozialministerium hat mit 1. Jänner 2015 eine Richtlinie für Assistenzhunde beschlossen. Diese Richtlinie regeln den freien Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen und gilt auch für Taxis.
(Quelle: derstandard.at, 15.1.2016, Behinderte: Kein Taxi für Blinde und Barrieren trotz Gesetz)
(von KI-I)